Unbeschränkte steuerpflicht österreich deutschland
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So kann es durchaus vorkommen, dass Sie bei bestimmten Voraussetzungen auch mit Wohnsitz USA Steuern in Deutschland bezahlen bzw. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Es kommt jedoch wieder auf die individuellen Regelungen und Gesetze im Ausland an.
Daher ist in solchen Fällen zur individuellen Frage der Besteuerung immer die Beratung durch einen Steuerexperten zu empfehlen.
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Ort der Einkommensteuererklärung bei Doppelbesteuerungsabkommen
Hat Deutschland mit dem Ausland, in dem Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben, ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen, z. B.
Auf Grund der tarifmäßigen Steuerfreigrenze von 13.308 Euro im Jahr 2025 (2024: 12.816 Euro; 2023: 11.693 Euro; bis 2022: 11.000 Euro) verbleibt für beschränkt Steuerpflichtige damit ein steuerfreies Basiseinkommen von 2.421 Euro (2024: 2.331 Euro; 2023: 2.126 Euro; bis 2022: 2.000 Euro).
EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger, die zwar keinen Wohnsitz, aber die Haupteinkünfte in Österreich haben (90 Prozent der Einkünfte werden in Österreich erzielt oder die Auslandseinkünfte betragen im Jahr 2025 insgesamt nicht mehr als 13.308 Euro (2024: 12.816 Euro; 2023: 11.693 Euro; bis 2022: 11.000 Euro), können in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren.
Jänner 2025
Einkommensteuerpflicht
Personen, die in Österreich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beschäftigt sind oder in Österreich Einkünfte (z.B. Wer sich also mehr als sechs Monate im deutschen Inland aufhält, muss auch hier seine Steuererklärung abgeben. Es kann unter Umständen aber dennoch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen oder sogar dazu kommen, dass Sie in beiden Ländern Steuern zahlen müssen, abhängig vom jeweiligen Steuerrecht und den Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) zwischen den beiden Ländern.
Dies geschieht beispielsweise manchmal bei einer zeitweisen Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber. Außerdem könnten Sie auch zwei oder mehrere Wohnsitze haben. Auf jeden Fall tritt nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich, und zwar rückwirkend, die unbeschränkte Steuerpflicht ein. Es stellt sich die Frage: Wann bin ich in Deutschland steuerpflichtig?
unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist grundsätzlich erst einmal jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Es entsteht eine Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen regelt Besteuerungsrecht
Das DBA regelt, welcher der Staaten in einem solchen Fall sein Besteuerungsrecht ausüben darf und welcher auf sein Besteuerungsrecht ganz oder teilweise verzichtet.
Die Staatsbürgerschaft ist dabei nicht entscheidend.
Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte („Welteinkommen“) in Österreich steuerlich erfasst werden.
Beschränkte Steuerpflicht
Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder von Österreich Einkünfte (z.B.
B. GmbH in Deutschland und Wohnsitz im Ausland oder deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland besprechen wir gerne. Die wichtigsten Informationen zu den Doppelbesteuerungsabkommen finden sich auf der Homepage des BMF (siehe weiterführende Links).
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Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beim Wohnsitz im Ausland?
Im Ausland lebende Deutsche - Wer statt in Deutschland seinen Wohnsitz im Ausland hat, unterliegt in der Regel auch dort der Steuerpflicht und ist im Ausland einkommenssteuerpflichtig.
Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Außerdem können persönliche Absetzbeträge (Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag) sowie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Doppelbesteuerungsabkommenverhindern, dass mehrmals Steuer für dasselbe Einkommen bezahlt wird, wenn man in mehreren Staaten einen Wohnsitz hat oder Einkünfte erzielt.
Besonderheiten gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, jedoch in Deutschland, Italien oder Liechtenstein arbeiten und täglich pendeln.
Ihre Einkünfte werden grundsätzlich in Österreich besteuert.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bereits ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt. sind. Erfahren Sie mehr dazu hier. Dabei gilt die sogenannte 183 Tage Regelung.
Eine Rolle spielen dabei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschlands mit anderen Ländern. Zweitwohnsitz in Deutschland Hauptwohnsitz im Ausland: Ob Sie in einem solchen Fall unabhängig von der 183 Tage Regelung dennoch in Deutschland der Einkommensteuerpflicht unterliegen, hängt mitunter vom Einzelfall ab.